Die Unfallversicherung muss eingeschlossen werden, sofern Sie nicht berufstätig als Arbeitnehmer sind (mindestens 8 Stunden pro Woche/Arbeitgeber).
Beispiele für "mit Unfall":
Rentner, Hausfrauen, Hausmänner, Kinder, selbständig Erwerbende, Privatiers.
Beispiele für "ohne Unfall":
Arbeitnehmer, welche mindestens 8 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber angestellt sind und obligatorisch über diesen gegen Unfall versichert sind (UVG).
Person 1
Person {i+1}