Sicherheit für ausländische Gäste - Schweiz und Schengenraum
Erwarten Sie Gäste aus dem Ausland? - Möchten Sie Ihre alte Heimat Schweiz besuchen?
=> Eta-Glob Gästeversicherung Schweiz und Schengen-Raum
Die Bedürfnisse unserer Kunden und unsere Erfahrungen der letzten Jahre haben wir in die Entwicklung der GÄSTEVERSICHERUNG ETA-GLOB. gesteckt. Wir sind sicher, dass auch Ihre Wünsche damit abgedeckt werden.
ETA-GLOB SCHENGEN TRAVEL- Schutz für Gäste der Schweiz bei Krankheit und Unfall – gültig in der Schweiz und allen Schengen-Staaten.
Benötigt Ihr Gast ein Visum für den Schengen-Raum?
Mit der ETA-GLOB GÄSTEVERSICHERUNG sind Sie gut beraten - unsere Schengen-Versicherung für Gäste der Schweiz gelten in allen Schengen-Staaten und wird von den Konsulaten und Botschaften anerkannt.
Schweizer Versicherungsrecht - Schweizer Qualität - Schweizer Notrufzentrale - Liechtensteinische Versicherungsgesellschaft
Leistungen und Preise Eta-Glob Gästeversicherung
Alter der versicherten Personen
Personen, die am Tag des Versicherungsbeginns zwischen 0 und 79 jährig sind, können versichert werden.
Versicherbare Reisedauer
1 bis 180 Tage
Reiseversicherung zum Schengen-Visum
Falls Ihr Gast aus dem Ausland einen Versicherungsvertrag zum Erhalt eines Schengen-Visums vorweisen muss, ist unsere Gästeversicherung das passende Produkt.
Die Eta-Glob Gästeversicherung erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum und wird von Botschaften, Konsulaten und Einwanderungsbehörden anerkannt.
Online Versicherung - wie schnell erhalte ich den Versicherungsausweis?
Spätestens vier Tage nach Ihrer online Anmeldung und online Bezahlung der Versicherungsprämie erhalten Sie die Dokumente zu Ihrer Gästeversicherung per E-Mail zugestellt.
Letztmöglicher Versicherungsabschluss
Die Versicherung muss spätestens am 5. Tag nach Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden.
Sollte sich Ihr Gast schon länger als 5 Tage in der Schweiz oder dem Schengen-Raum aufhalten, benötigen Sie eine andere Gästeversicherung, die wir Ihnen gerne anbieten. Bitte benützen Sie dazu unser Anfrage-Formular für Reiseversicherungen.
Versicherte Leistungen
Versichert sind mit Eta-Gästeversicherung (Budget-Version) bis CHF 50'000:
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Ambulante Behandlungen und Spitalaufenthalte (Arzt und Spital)
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Rettungs- und Transportkosten ins nächstgelegene geeignete Spital
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Überführungs- und Bestattungskosten
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Organisation und Erstattung medizinische Rückführung in ein für die Behandlung geeignetes Spital im Wohnsitzland
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Selbstbehalt pro Ereignis: CHF 200
Mehrleistungen Version PREMIUM:
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Selbstbehalt pro Ereignis nur CHF 100 statt CHF 200
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Erhöhung der medizinischen Kostendeckung auf CHF 100‘000
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Such- und Bergungskosten bis CHF 10‘000
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Medizinische Rückführung (Repatriierung) in den Wohnstaat betraglich unbegrenzt versichert
Sprachen
Die Broschüren, Versicherungsbedingungen und Policen werden in deutscher und englischer Sprache herausgegeben.
Das Notfall-Zentrum ist in der Schweiz stationiert und gewährleistet die Betreuung rund um die Uhr in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache.
Geographische Gültigkeit
Die Versicherung gilt nur für Ereignisse in folgenden Staaten des Schengen-Raumes:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Island
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
Im aktuellen Wohnstaat der versicherten Person besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn sich dieser im Schengen-Raum befinden sollte.
Versicherte Reisedauer
1 bis max. 180 Tage
Vorbehalt
Für Schadenfälle und die genauen Leistungen sind alleine die Original-Bedingungen der Versicherungsgesellschaft massgebend, in keinem Falle die vorliegenden Informationen.
Downloads Deutsch
Wieso haben wir die Eta-Glob Gästeversicherung entwickelt?
Die Bedürfnisse unserer Kunden
Die Bedürfnisse unserer treuen Kunden und unsere Erfahrungen über all die Jahre haben wir in die Entwicklung der Eta-Glob Gästeversicherung gesteckt.
Anforderungen des Marktes
Einerseits verlangen die Vorschriften, dass Gäste aus dem Ausland zum Erhalt eines Schengen-Visums eine Reiseversicherungs-Police besitzen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllt.
Andererseits haben viele Gastgeber das Bedürfnis, Ihre Gäste ordentlich gegen Behandlungskosten nach Unfall oder bei Krankheit zu versichern. Die Gesundheitskosten sind in vielen Schengen-Staaten, insbesondere in der Schweiz, sehr hoch - und dieses Kostenrisiko will man seinen Gästen ersparen.
Versicherungsrecht der Schweiz
Schweizer Konsulate und Botschaften empfehlen, eine Versicherungsgesellschaft zu wählen, die der schweizerischen oder liechtensteinischen Gesetzgebung unterstehen.
Unser Versicherungspartner, die HanseMerkur International in Vaduz (FL), entspricht diesen Anforderungen.
Seit 1996 besteht ein gemeinsamer Versicherungsmarkt zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, somit ist die HanseMerkur aus Vaduz automatisch als Direktversicherer für die Schweiz autorisiert.