Eta-Glob News

 

 

 

 

 

 

 

April 2020 - Covit-19 - Eta-Glob bleibt Ihr sicherer Partner

Newsletter an unsere treue Kundschaft

 

Die Corona-Virus-Pandemie fordert Ihnen vieles ab, auf Liebgewonnenes und Wichtiges müssen Sie verzichten und die Aussichten für die Zeit „Nach-Corona“ sind ungewiss. Wir wünschen Ihnen viel Glück und Gesundheit!

 

Die sozialen und beruflichen Einschränkungen gelten auch für uns, unsere Mitarbeitenden und deren Familien. Wir halten uns strikte an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit sowie die regionalen Bestimmungen und Vorschriften. Trotzdem ist es uns weiterhin möglich, all unsere Dienstleistungen Aufrecht zu halten. Wir setzen alles dafür ein, dass wir auch in Zukunft Ihr verlässlicher Partner für Beratung und Vermittlung von Kostenschutz und Versicherungsprodukten rund um Ihre Gesundheit, Ihren Betrieb, Ihre Tiere, Ihre Reisen und Aufenthalte im Ausland sind.

 

Trotz dem sehr hohen Informationsbedürfnis unserer Kunden und der Flut von Schadenmeldungen bearbeiten wir diese zeitnah. Schadenauszahlungen erfolgen ohne Verzögerung, die gesetzliche Frist von 30 Tagen wird nur in den Ausnahmefällen benötigt.

 

Die telefonische Erreichbarkeit der Fachpersonen ist durch die starke Belastung und die Home-Office Tätigkeiten immer noch eingeschränkt. Eingehende Rückrufwünsche werden anhand der Dringlichkeit abgearbeitet, Verzögerungen sind leider unumgänglich. Wir danken Ihnen allen, dass Sie sich uns gegenüber so geduldig zeigen!

 

Die Dienste des Grosstier-Rettungsdienstes und der dazugehörende finanzielle Schutz von HORSE RESCUE ETA-GLOB stehen Ihnen unverändert zur Verfügung. Wir danken allen Tierbesitzern, dass Ihr auch im Notfall und in der Hitze des Gefechtes Ihren und den Schutz der Rettungspersonen aufrecht halten und die soziale Distanz wahrt. Ein grosses Dankeschön dafür!

 

Für Reiseannullierungen im Zusammenhang mit Covit-19 besteht für die Kunden der Rettungs- und Reiseversicherung ETA-GLOB CARD 144 PLUS ein spezielles Schadenformular. Fordern Sie dieses bitte per E-Mail bei uns an, sollten Sie betroffen sein.

 

Wir raten davon ab, überzureagieren und zu früh Reisen von sich aus zu annullieren. Wenn man nicht selber annulliert und die Reise am Ende nicht stattfinden kann, hat das den Vorteil, dass der Veranstalter diese absagen muss.

 

Als Grundsatz gilt bei uns: Bei Buchungen, die vor dem 11. März 2020 (WHO-Erklärung „Pandemie“) getätigt wurden, wird der Ausschluss „Pandemie“ nicht angewendet.

 

Dies im Unterschied zu vielen unserer Mitbewerber im Reiseversicherungsbereich. Sie sind jedoch gehalten, alles Mögliche zu unternehmen, den Schaden zu vermeiden oder zu mindern und diese Bemühungen zu belegen. Dies als Fairness unserer Versichertengemeinschaft und all den (kleinen und grossen) Reiseanbietern und Dienstleistern im Tourismusbereich gegenüber. Schadenminderung kann zum Beispiel bedeuten die Reise zu verschieben, anstatt einfach das Geld von den Anbietern zurückzufordern.

 

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Nächsten viel Kraft für diese anforderungsreiche Krisenzeit, Kopf hoch und bleiben Sie zuversichtlich!

 

Jacqueline und Christian Budmiger

Geschäftsleitung Eta-Glob

 

 

Januar 2017 - Veränderungen an der Pferde-Rettungsversicherung