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Europ Assistance und Eta-Glob - kompetent - sicher - günstig 

Jährliche Reiseversicherungen von Europ Assistance

Sichern Sie sich ein Jahr lang ab, damit Sie sich sorgenlos Ihre Reisen unternehmen können.

 

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Ein unvorhersehbaren Ereignis und Europ Assistance ist Ihr Partner, der Ihnen auf der ganzen Welt direkt vor Ort hilft und Sie finanziell absichert. 

 

Eta-Glob und Europ Assistance -
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Reisestornierung und Reiseabbruch

Die nachfolgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Irrtum bleibt vorbehalten. Massgebend für die Leistungserbringung im Schadenfall gelten einzig die Informationen und Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft.

 


 

Annullierung und Abbruch einer Reise

 

Leistungssummen pro Ereignis

 

  • Einzelperson   

CHF 50'000

  • Familie

CHF 100'000

 

Version COMFORT zusätzlich

Wenn die Reise nur unterbrochen und nicht annulliert werden muss, sind auch die Kosten der temporären Rückkehr versichert.

 

Versicherte Leistungen

Kosten für die Annullation der Reise, der Miete von Gegenständen, der Aktivitäten sowie der Kurse/Ausbildung am Zielort.

 

Versicherte Ereignisse

 

  • Unfall, Krankheit, Verschwinden oder Tod der versicherten Person
     

  • Unfall, schwere Krankheit, Verschwinden oder Tod eines Angehörigen
     

  • Unfall, Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der stellvertretenden Person am Arbeitsplatz
     

  • Verlust des Arbeitsplatzes nach Buchung der Reise
     
  • Aussergewöhnliche Umstände
     
  • Einbruch oder schwerer Schaden am Wohnsitz der versicherten Person
     
  • Diebstahl von Fahrkarten, Reisepass oder Kreditkarte kurz vor Reiseantritt
     
  • Verpasste Anschlüsse infolge Unfall oder Panne des Privatfahrzeuges, des öffentlichen Verkehrs oder Taxi auf der Fahrt zum Abreiseort
     
  • Plötzliche unvorhersehbare Aufforderung zur Bürgerpflicht (Marschbefehl, Einsatz spezialisiertes Personal für Katastrophensituationen, Zeugenaussage)

Zusätzliche Kosten für die Rückkehr

 

Versicherte Ereignisse

Wenn Sie aufgrund einer versicherten Annullierung nicht in der Lage sind, Ihre Reise zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt fortzusetzen.

 

Version COMFORT zusätzlich

Wenn Sie die Reise temporär wegen einem versicherten Ereignis unterbrechen müssen.

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance organisiert und trägt die zusätzlichen Kosten für die Rückreise (per Bahn oder Linienflugzeug).

 

Leistungssummen pro Ereignis - Version ESSENTIAL

 

Abgesagte oder verspätete Abreise CHF 2'000 pro Person
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr     CHF 2'000 pro Person

 

Leistungssummen pro Ereignis - Version COMFORT

 

Abgesagte oder verspätete Abreise CHF 2'000 pro Person
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr     CHF 2'000 pro Person
Temporäre Rückkehr     CHF 2'000 pro Person

Unvorhersehbare Ausgaben

 

Versicherte Ereignisse

Wenn Sie aufgrund einer versicherten Annullierung nicht in der Lage sind, Ihre Reise zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt fortzusetzen.

 

Version COMFORT zusätzlich

Wenn Sie die Reise temporär wegen einem versicherten Ereignis unterbrechen müssen.

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance trägt die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport und Telefonkosten.

 

Leistungssummen pro Ereignis - Version ESSENTIAL

 

Abgesagte oder verspätete Abreise CHF 2'000 pro Person
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr     CHF 2'000 pro Person

 

Leistungssummen pro Ereignis - Version COMFORT

Abgesagte oder verspätete Abreise CHF 2'000 pro Person
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr     CHF 2'000 pro Person
Temporäre Rückkehr CHF 2'000 pro Person

Zusätzliche Kosten während der Reise

Versicherte Ereignisse

Europ Assistance gewährt Versicherungsschutz, wenn Sie aufgrund eines unten aufgeführten Ereignisses nicht in der Lage sind, Ihre Reise wie ursprünglich geplant fortzusetzen.

 

  • Verpasste Anschlüsse um mehr als drei Stunden aufgrund einer Panne oder eines Verkehrsunfalls während einer Fahrt mit einem Taxi (oder einem selbständigen Chauffeurdienst) oder öffentlichen Verkehrsmittel
     
  • Schäden an der Reiseunterkunft, die diese unbrauchbar machen
     
  • Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von lebenswichtigen Medikamenten
     
  • Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Reisedokumenten
     

Version COMFORT 

Keine Mehrleistungen im Vergleich zu Version ESSENTIAL.

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance trägt die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport und Telefonkosten. Zusätzlich übernimmt die Versicherung die Versandkosten von Medikamenten bis zu CHF 200 pro Ereignis, wenn diese am Zielort nicht verfügbar sind. Die Medikamentenkosten sind durch die versicherte Person zu tragen.

 

Leistungssumme

CHF 1'500 pro Ereignis

Medizinische Assistance

Suche und Rettung

 

Leistungssummen pro Ereignis

 

  • Suche

CHF 50'000 pro Person

  • Rettung    

unbegrenzt

 

Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?

Keine.

 

Versicherte Ereignisse

Wenn die versicherte Person seine bereits begonnene Reise wegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen, Verschwinden oder Tod nicht fortsetzen kann.

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance beteiligt sich an den Kosten der Such- und Rettungsaktionen bis zu den oben erwähnten Leistungssummen.

 

Wenn die versicherte Person offiziell als vermisst gemeldet wird, beteiligt sich die Versicherung an den Suchkosten, unabhängig vom Gesundheitszustand der versicherten Person.

Notfalltransport

 

Leistungssummen pro Ereignis

 

unbegrenzte Kostendeckung

 

Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?

Keine.

 

Versicherte Ereignisse

Wenn die versicherte Person auf seiner bereits begonnenen Reise stirbt oder wegen Unfall, Krankheit oder Schwangerschaftskomplikationen diese nicht fortsetzen kann. Eine medizinische Notfallbehandlung muss benötigt und von einem Arzt bestätigt werden.

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance organisiert und übernimmt nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vor Ort den Notfalltransport in das nächstgelegene Spital, soweit möglich.

 

Versicherte Transportmittel:

  • Krankenwagen
  • Zug
  • Linienflugzeug
  • Sanitätsflugzeug (z.B. Rega)

 

Wenn die versicherte Person offiziell als vermisst gemeldet wird, beteiligt sich die Versicherung an den Suchkosten, unabhängig vom Gesundheitszustand der versicherten Person.

Arzt- und Spitalkosten (nur Version Comfort)

 

Leistungssumme pro Ereignis

 

  • Version ESSENTIAL    

keine Deckung  

  • Version COMFORT

CHF 250'000

 

Versicherte Ereignisse

Während einer Reise Unfall, Krankheit oder Schwangerschaftskomplikation, bei dem eine medizinische Notfallbehandlung angezeigt ist und von einem Arzt bestätigt wurde.

 

Versicherte Leistungen / Heilungskosten

Notfallmässige Spitalaufenthalte und notfallmässige ambulante Behandlungen die Lasten der versicherten Person gehen, bis zur vereinbarten maximalen Versicherungssumme pro Person und pro Jahr (CHF 250'000):

  • Arzthonorare
  • Verordnete Medikamente
  • Verordnete Transporte
  • Dringende zahnärztliche Behandlungen
  • Spitalaufenthalte, wenn die versicherte Person als nicht transportfähig erklärt wird
    • die Deckung der Spitalkosten endet am Tag, an dem Europ Assistance in der Lage ist, den Transport zu veranlassen

 

Leistungsvoraussetzungen

  • Version Comfort
  • Ergänzend (subsidiär) zu den gesetzlichen Sozialversicherungen

 

Leistungsausschlüsse

Eine vollständige Beschreibung und Auflistung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB

 

  • Kosten im Zusammenhang mit einer Behandlung, aufgrund einer Diagnose, die vor der Abreise bestand und deren Behandlung geplant oder eingeleitet wurde
  • Behandlung von Zahn- und Kiefererkrankungen, mit Ausnahme von dringenden zahnärztlichen Behandlungen
  • Schwangerschaft: Routine-Behandlungen und -Kontrollen und alle Kosten ab der 28. Schwangerschaftswoche
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Rehabilitation, Physiotherapie, Chiropraktik
  • Impfstoffe und Impfkosten
  • Gesundheits-Checks und Kontrolluntersuchungen

Rückführung der versicherten Person

 

Leistungssummen pro Ereignis

 

unbegrenzte Kostendeckung

 

Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?

Keine.

 

Versicherte Ereignisse

Wenn die versicherte Person auf seiner bereits begonnenen Reise wegen Unfall, Krankheit oder  Schwangerschaftskomplikationen diese nicht fortsetzen kann, aber keine medizinische Notfallbehandlung benötigt. 

 

Versicherte Leistungen

Sobald die Ärzte von Europ Assistance entscheiden, dass der Gesundheitszustand der versicherten Person es erlaubt, ohne ärztliche Aufsicht zu reisen, übernimmt und organisiert die Versicherung die Rückreise an den Wohnsitz. 

 

Dieser Transport kann nur mit vorheriger Zustimmung der Ärzte des Versicherers und nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vor Ort durchgeführt werden. Selbst durchgeführte Rücktransporte sind nicht versichert.

 

Versicherte Transportmittel:

  • Zug
  • Linienflugzeug

 

Allein das medizinische Interesse der verletzten oder erkrankten versicherten Person und die Einhaltung der geltenden Gesundheitsbestimmungen entscheiden über die Durchführbarkeit des Transportes, die Wahl des Transportmittels und des  eventuellen Spitalortes.

 

Beispiel

Sie erkranken in Hamburg, benötigen aber keine Arztbehandlung und rufen die Europ Assistance an. Der Arzt von Europ Assistance ist aufgrund des Gesprächs mit OIhnen einverstanden, dass Sie zwar keine notfallmässige Behandlung vor Ort benötigen, aber trotzdem die Reise abbrechen müssen und sofort heimreisen sollten. Die Versicherung bezahlt das Zugticket oder den Linienflug.

Rückführung der sterblichen Überreste

 

Leistungssummen pro Ereignis

 

Rücktransport

unbegrenzt versichert

Sarg- und Bestattungskosten     CHF 2'000

 

Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?

Keine.

 

Versichertes Ereignis und Leistung

Wenn die versicherte Person während einer Reise stirbt, organisiert und bezahlt die Versicherung den Transport bis zum Bestattungsort im Wohnsitzland. 

Unvorhersehbare Ausgaben

 

Versicherte Ereignisse

Vorzeitige Beendigung einer Reise wegen Unfall, Krankheit oder Schwangerschaftkomplikationen der versicherten Person.

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance trägt die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Transport.

 

Leistungssummen pro Ereignis - Version ESSENTIAL

 

Versicherte Person     CHF 2'000 pro Person
Begleitperson CHF 1'000 pro Person

 

Leistungssummen pro Ereignis - Version COMFORT

 

Versicherte Person     CHF 3'000 pro Person
Begleitperson CHF 1'000 pro Person

 

Einschränkung

Im Kapital "Reisestornierung und Reiseabbruch" sind auch unvorhersehbare Ausgaben versichert. Die Leistungssummen werden also kumuliert.

Ersatzreise (nur Version COMFORT)

 

Versicherte Ereignisse

Wenn die versicherte Person aus versicherten medizinischen Gründen rückgeführt wird. 

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance entschädigt die rückgeführten versicherten Personen für den nichtbenutzten Anteil bis zur Höhe des Arrangementpreises oder des vor der Abreise gebuchten und bezahlten Reisepreises.

 

Leistungssumme pro Ereignis

 

  • Version ESSENTIAL    

keine Deckung

  • Version COMFORT

Arrangementpreis

Assistance für Minderjährige

 

Leistungssummen pro Ereignis

 

unbegrenzte Kostendeckung

 

Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?

Keine.

 

Versicherte Ereignisse

Wenn die Reise wegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der versicherten Person nicht fortgesetzt werden kann und eine Betreuung für minderjährige Mitreisende erforderlich ist. 

 

Versicherte Leistungen

Unvorhersehbare Kosten für die Assistance und Reisebegleitung, damit minderjährige Personen nach Hause reisen können.

Besuchskosten

Versicherte Ereignisse

Wenn die versicherte Person auf einer Reise wegen Krankheit oder Unfall ans Bett gebunden ist (immobilisiert im Spital oder Hotel) und die Ärzte vor Ort keinen Transport zum Wohnsitz empfehlen. Die versicherte Person bestimmt die nicht begleitende Person, die sie besuchen kann.

 

Dauer der Bettlägerigkeit, damit Leistung erbracht wird

 

Erwachsene Person 10 Tage
Minderjährige Person     5 Tage

 

Versicherte Leistungen

Unvorhersehbare Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung der besuchenden, nicht mitreisenden Person. 

 

Leistungssumme pro Ereignis

 

  • Version ESSENTIAL    

CHF 3'000

  • Version COMFORT

CHF 4'000

Gepäckversicherung - nur Version COMFORT

Gepäckverspätung

 

Versicherte Ereignisse

Wenn das Gepäck 4 Stunden oder später nach Ankunft der versicherten Person am Reiseziel eintrifft. 

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance erstattet die Kosten, die durch den Kauf von Kleidung und unentbehrlichen Hygieneartikeln entstehen.

 

Leistungssumme pro Ereignis

 

  • Version ESSENTIAL    

keine Deckung

  • Version COMFORT

CHF 1'000 pro Person

Gepäckverlust oder Beschädigung

 

Versicherte Ereignisse

Beschädigung, Verlust, Raub, Zerstörung oder Diebstahl von Gepäck. Ebenfalls versichert sind die Kosten um einen Schaden im Rahmen eines versicherten Ereignisses zu mindern.  

 

Versicherte Leistungen

Ersatz oder Reparaturkosten bis zum Ersatzwert.

 

Leistungssumme pro Ereignis

 

  • Version ESSENTIAL    

keine Deckung

  • Version COMFORT

CHF 5'000 pro Versicherungsperiode

   
Selbstbehalt CHF 200

Genial einfach - Pauschalsystem ohne Kaufbelege

 

Abweichend von der Verpflichtung, Kaufbelege für versicherte Gegenstände einzureichen, gewährt der Versicherer die Möglichkeit, das Pauschalsystem in Anspruch zu nehmen. 

 

Dieses erfordert keine Kaufbelege, wendet keinen Selbsbehalt an und entschädigt einfach bis zu einem Höchstbetrag von CHF 500 pro Ereignis.

Versicherte Gegenstände

 

Persönliche Gegenstände, die die versicherte Person auf seine Reise mitgenommen hat oder die sie einem öffentlichen Transportunternehmen anvertraut hat.

Nicht versicherte Gegenstände

  • Gegenstände, die Bestandteil eines Beförderungsvertrags sind
    (zum Beispiel, wenn Sie ein Postpaket an eine Freundin in Helsinki schicken)
  • Schmuck und alle Arten von Accessoires
  • Armbanduhren
  • Parfums
  • Kosmetika
  • Pelze
  • Kunst- oder Sammlerobjekte
  • Musikinstrumente
  • alkoholische Getränke
  • Tabakwaren
  • verderbliche Lebensmittel 
  • Waffen
  • Bargeld, Fahrkarten, Abonnements, Kreditkarten, Wertpapiere, Sparbücher und Edelmetalle
  • Alle Arten von Software
  • Gegenstände, die sich auf ihren eigenen Radachsen fortbewegen
  • Fluggeräte inklusive Zubehör

Hund und Katze - nur Version COMFORT

Annullationskosten

 

Leistungssumme pro Ereignis

 

  • Version ESSENTIAL    

keine Deckung

  • Version COMFORT

Arrangementpreis

 

Versicherte Ereignisse

Wenn Sie oder eine versicherte Begleitperson wegen einem nachfolgend genannten Ereignis nicht in der Lage sind, Ihre Reise wie geplant anzutreten oder die Reise nicht wie ursprünglich geplant fortsetzen können:

 

  • Unfall, Krankheit oder Tod des Haustiers
  • Verschwinden (Verlust) des Hundes
  • Verschwinden (Verlust) der Hauskatze, falls die Abwesenheit mehr als 48 Stunden beträgt
  • Unfall, Krankheit, Verschwinden oder Tod der Person, die für die Betreuung des Haustiers beauftragt war

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance erstattet die tatsächlichen Kosten für die Stornierung der Reise, Miete von Gegenständen, der Aktivitäten sowie Kurse und Ausbildung am Zielort. 

 

Versicherte Haustiere

Hund und Katze

Unvorhersehbare Ausgaben

 

Versicherte Ereignisse

Wenn Sie aufgrund einer versicherten Annullierung nicht in der Lage sind, Ihre Reise zum ursprünglichen geplanten Zeitpunkt antreten können oder vorzeitig oder verspätet zurückkehren müssen. 

 

Versicherte Leistungen

Europ Assistance trägt die unvorhersehbaren Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport und Telefonkosten.

 

Leistungssummen pro Ereignis

Abgesagte oder verspätete Abreise CHF 500 pro Ereignis
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr     CHF 500 pro Ereignis

Ausschlüsse

Zusätzlich zu den allgemeinen gelten folgende besondere Ausschlüsse:

 

  • Unfall und Krankheit, der/die nicht von einem Tierarzt festgestellt wurde und der/die keine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert
  • Die Anwesenheit von Ihnen oder der Begleitperson am Wohnsitz ist für das Haustier nicht zwingend erforderlich

Concierge-Service - mehr als nur James für Version COMFORT

Wann steht der Concierge-Service wem zur Verfügung?

 

Rund um die Uhr, während 7 Tagen in der Woche, steht der Concierge-Service Kunden der Produkteversion COMFORT zur Verfügung. 

Welche Leistungen können Sie erwarten?

 

Mit dem Concierge-Service haben Sie mehr als nur James zur Seite, mehr als bedienen, einschenken und Small Talks:

 

Sie stellen eine Anfrage und Europ Assistance bemüht sich ohne Ergebnisverpflichtung, Ihre Anfrage direkt oder über einen seiner Dienstleister und Geschäftspartner zu beantworten.

 

Leistungen

Die Concierge-Dienste werden in Zusammenhang mit folgenden Themen angeboten:

 

  • Reisen
  • Gastronomie
  • Billettverkauf
  • Shopping
  • Kinderbetreuung
  • Alltagsleben
  • Wellness
  • Veranstaltungen

Zahlungsbedingungen

 

  • Der Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden des Concierge-Services sind für die Inhaber der jährlichen Reiseversicherung COMFORT kostenlos
     

  • Die Kosten und Gebühren für die gebuchten Produkte und Dienstleistungen werden vom Leistungsempfänger  direkt dem Leistungserbringer bezahlt

Folgende Anträge auf Concierge-Dienste werden verweigert

Anträge, die

  • gegen den Schweizer Rechtsrahmen oder ethische und moralische Normen verstossen
  • ausschliesslich auf Preisnachlässen abzielen
  • Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Personen oder in bestimmten Ländern unterliegen
  • gegen das geltende Recht im Erfüllungsland verstossen

 

Wenn die Bearbeitung eines Antrags mehr als zwei Stunden erfordert, behält sich Europ Assistance das Recht vor, den Antrag in diesem Zustand zu schliessen und den Leistungsempfänger über den Bearbeitungsstand zu informieren.

 

Europ Assistance behält sich das Recht vor, Anträge, die sie als unangemessen erachtet, ohne Begründung abzulehnen.

Serviceline - Europ Assistance an Ihrer Seite

Kontaktdaten Serviceline

 

Rund um die Uhr, während 7 Tagen in der Woche, steht Ihnen die Serviceline der Europ Assistance zur Verfügung.

 

Telefon    
 
+41 (0)22 939 22 37
 
E-Mail help9S5P11@U7c4xDeurop-assistanceaC85wf.D2zhE1ch

Reisevorbereitung - Info-Line und Travel Care

 

Die Info-Line dient als Kontaktstelle für alle Auskünfte in Bezug auf das Reiseziel des Versicherten.

 

Die Auskünfte basieren auf den vom EDA bereitgestellten Informationen,

  • Auskünfte über die Sicherheitslage im Ausland
  • die Kontaktdaten der zuständigen Vertretungen in der Schweiz für Visumanträge
  • die Bestimmungen zur Aufenthaltsdauer
  • die Empfehlungen, die vor jeder Reise zu beachten sind

Assistance während der Reise

 

Verlust / Diebstahl von Dokumenten und Mobiltelefonen

Im Falle des Verlusts von

  • Reisedokumenten
  • Ausweispapieren
  • Schecks
  • Kreditkarten
  • Fahrkarten
  • Telefongeräten (zum Beispiel Mobile-Phones)

setzt der Versicherer den Versicherten mit dem zuständigen Lieferanten, Aussteller oder Anbieter in Verbindung.

 

Übermittlung von dringenden Nachrichten

Im Falle eines Notfalls oder Spitalaufenthaltes der versicherten Person übermittelt Europ Assistance auf Wunsch und mit der Zustimmung des Versicherten dringende Nachrichten an seine Familienangehörigen oder eine benannte Person.

 

Unvorhersehbares Ereignis am Wohnsitz während der Reise

Im Falle einer Not- oder Gefahrensituation, zum Beispiel

  • Einbruch
  • nicht versorgtes Haustier
  • offen gelassene Türe
  • Brand
  • Wasserschaden

am Wohnsitz der versicherten Person während ihrer Reise, kann Europ Assistance kontaktiert werden, um eine Assistance am Wohnsitz zu veranlassen.

 

Die Kosten für die Abwendung der Gefahr oder der Notlage gehen jedoch zu Lasten der versicherten Person.

Medizinische Assistance während der Reise

Erste Gesundheitsberatung / Beratung in Priorität

Die medizinischen Spezialisten der Serviceline besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte der Behandlung.

 

Zweite medizinische Meinung

Das Team der Serviceline organisiert entweder einen direkten Termin mit einem Spezialisten oder, wenn die Dokumente ausführlich genug sind, eine zweite Sichtung der Dokumente und eine Beurteilung durch einen Spezialisten.


Im Falle einer zweiten Prüfung können die 15 Werktage nicht eingehalten werden. Daher wird nach bestmöglichem Bemühen («best effort») verfahren.


Psychologische Betreuung

Im Falle

  • eines Unfalls
  • eines Überfalls oder eines versuchten Überfalls
  • des Todes eines Familienmitglieds
  • eines Attentats
  • einer Naturkatastrophe

die während der Reise zu einem psychologischen Trauma führt, stellt Europ Assistance einen psychologischen Beratungsdienst zur Verfügung, der es Ihnen ermöglicht, bis zu 7 Tage nach der Reise telefonisch mit klinischen Psychologen Kontakt aufzunehmen.

 

Informationen direkt von Europ Assistance

 

              pdf - Leistungsvergleich                     Inhalt Website Europ Assistance 

 

Jahresprämie Europ Assistance

Für Eta-Glob Versicherungskunden
und ALLE Besucher dieser Webseite

5 % Rabatt, PromoCode 144n

ESSENTIAL     Einzelperson     CHF 120.00
CHF 114.00
  Familie CHF 190.00
CHF 180.50
     
COMFORT Einzelperson CHF 160.00
CHF 152.00
  Familie CHF 240.00
CHF 228.00

 


 

Für Inhaber Rettungskarte
ETA-GLOB CARD 144

10 % Rabatt, PromoCode c144

ESSENTIAL     Einzelperson     CHF 120.00
CHF 108.00
  Familie CHF 190.00
CHF 171.00
     
COMFORT Einzelperson CHF 160.00
CHF 144.00
  Familie CHF 240.00
CHF 216.00

 

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FAQ - wichtige Informationen

Versicherungsgesellschaft

 

Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG, 1260 Nyon (Schweiz)

UID CHE-101.333.746 - untersteht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA

Wohnsitz der versicherten Person

 

Die versicherten Personen müssen zum Zeitpunkt des Eintretens eines versicherten Ereignisses in der Schweiz wohnhaft sein. Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein und allen anderen Ländern können leider nicht mit diesem Produkt versichert werden.

Beginn, Dauer und Ende einer Police

 

Abschluss bis 1 Tag vor der Abreise möglich. Der Schutz dauert bis Kündigung, mindestens jedoch 1 Jahr. 

 

Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung oder der Buchung der Reise bereits eingetreten oder bekannt waren, oder im Falle einer Krankheit, die bei einer ärztlichen Untersuchung hätte diagnostiziert werden können, sind nicht versichert.

Beginn, Dauer und Ende einer versicherten Reise

 

Eine versicherte Reise dauert maximal 365 Tage.

 

Sie beginnt, sobald die versicherte Person ihren Wohnsitz verlässt und schliesst mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes oder eine Hin- und Rückfahrt von mit mindestens einer Entfernung von 30 km vom Wohnsitz ein. 

 

Die Reise endet mit der Rückkehr zum Wohnsitz.

Örtlicher Geltungsbereich

 

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

 

Nicht versichert sind Reisen in Länder und Regionen, von denen zum Zeitpunkt der Reisebuchung oder der Abreise das EDA abrät.

 

Die Versicherung erbringt keine Deckungen, Zahlungen, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, wenn sie dadurch gegen Sanktionen, Verbote oder Einschränkungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs oder der Schweiz verstossen würde.

Definitionen "Familie" und "Kind"

 

Versichert sind bei Abschluss einer Familienversicherung

  • der Versicherungsnehmer
  • die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt lebenden Personen
  • seine Kinder, die nicht mit ihm im selben Haushalt leben, jünger als 26 jährig und nicht erwerbstätig sind
  • die minderjährigen Kinder, die ihm während der Reise anvertraut wurden, wenn deren Eltern nicht an der Reise teilnehmen

 

Definition "Kind":

Person, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht erwerbstätig ist (Lehrlinge und Studierende gelten als Nicht-Erwerbstätige).

 

Erklärungen

 

  • Alle Personen des selben Haushalts sind mit der Familienversicherung geschützt, ungeachtet des Alters und ungeachtet des Verwandtschaftsverhältnisses 
     
    • Somit ist ein Kind mit der Familienpolice versichert, solange es im elterlichen Haushalt lebt. Ungeachtet seines Alters und ungeachtet ob es erwerbstätig ist oder nicht
       
    • Auch eine betagte Person, zum Beispiel die Grossmutter, die im selben Haushalt wie die versicherte Familie lebt, kann mit der Familienversicherung versichert werden
       
    • Lebt ein Kind ausserhalb des elterlichen Haushalts und ist nicht erwerbstätig, ist es noch genau bis am Tag vor dem 26. Geburtstag mit der Jahres-Reiseversicherung Typ "Familie" versichert
       
    • Neuabschluss
      • Wird als Versicherungsbeginn der Tag des 25. Geburtstages oder früher gewählt, dann kann ein Kind noch mit der Familie versichert werden
         
    • Verlängerung einer bestehenden Police
      • ​​​​​​​Steht auf dem Vertrag als Verlängerungsdatum der 25. Geburtstag oder früher, dann kann das ausserhalb des Haushaltes lebende und nicht erwerbstätige Kind mit der Familie versichert werden
         

Beispiele

  • Eine Familie hat eine behinderte und nicht erwerbstätige Tochter
    • Mit 24 jährig lebt sie im Haushalt der Familie und ist somit mit der Familienversicherung geschützt
    • Mit 25 jährig lebt sie in einem Heim und bleibt nicht erwerbstätig: Somit kann sie weiterhin mit der Familienpolice versichert werden
      • Ab dem 26. Geburtstag muss für sie eine eigene Reiseversicherung gelöst werden, sie ist mit der Familienpolice nicht mehr geschützt
  • Ein betagter Vater lebt zusammen mit seinem Sohn und dessen Familie im selben Haushalt. Er ist mit der Familienversicherung geschützt
  • Eine junge Frau ist 27 jährig, hat die Papiere bei der Mutter in Lausanne, studiert in Basel und hat da eine kleine Studentenwohnung, gilt somit als Wochenend-Aufenthalter in Lausanne
    • Sie ist mit der Familienversicherung der Mutter versichert, da sie offiziell im Haushalt der Mutter lebt 
    • Die junge Frau ist nun 28 jährig, verändert am Wohnsitz nichts, arbeitet aber in Basel als Praktikantin: Sie bleibt weiterhin mit der Familienversicherung geschützt
    • Mit 30 jährig ist das Praktikum abgeschlossen und sie ist wieder Studentin, die Papiere bleiben bei der Mutter: Sie bleibt weiterhin über die Familienpolice der Mutter versichert 
    • Mit 31 bleibt sie Studentin und verlegt den Wohnsitz und die Papiere nach Basel: Nun lebt sie nicht mehr im elterlichen Haushalt und ist über 25 jährig -> sie ist nun nicht mehr mit der Familienpolice versichert
  • Familie Müller ist versichert mit einer Familienpolice. Sie bucht zusammen mit einer Freundin und ihrem kleinen Sohn eine Ferienreise
    • Die Freundin und ihr Sohn sind nicht mit der Familienpolice der Familie Müller versichert
    • Die Freundin überlegt es sich anders und bucht für sich eine eigene Reise an eine andere Destination, der Sohn reist aber mit Familie Müller zusammen in die Ferien: Somit ist er mit der Familie Müller versichert, seine Mutter jedoch nicht

 

2023 bedeutet dies (vereinfacht dargestellt):
 

Jahr-
gang  
Vers. 
Beginn  
In Familie
versichert?

 
1996
 
2023 nein
1997 2023 teilweise, nur bis
am Tag vor dem
26. Geburtstag
 
1998 2023 ja
 
1999 2023 ja

Allgemeine Ausschlüsse

 

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, bitte beachten Sie sämtliche Leistungen und Einschränkungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB

 

  • Bei Versicherungsabschluss oder bei Buchung einer Reise bestehende oder vorhersehbare oder offensichtliche Ereignisse
  • Erkrankungen oder Verletzungen, die nicht sofort nach Auftreten von einem Arzt festgestellt und attestiert werden
  • Chronische und psychische Erkrankungen sind nur versichert, wenn es sich um eine akute, plötzliche und unvorhersehbare Verschlechterung handelt und wenn ein Arzt bescheinigt, dass die versicherte Person vorher reisefähig war oder normalerweise reisefähig ist
  • Teilnahme an Wettbewerben oder Trainings an offiziellen Wettkämpfen eines Sportverbandes sowie Training dazu, wenn es beruflich oder unter einem bezahlten Vertrag erfolgt
  • Misssachtung von Fahr- und Navigationsregeln
  • Stornierung durch den Veranstalter
  • Grounding einer Fluggesellschaft
  • Ereignisse in einem Land oder einer Region, für das zum Zeitpunkt der Buchung oder der Abreise vom EDA eine Reisewarnung veröffentlicht ist

Notruf und Kontakt im Schadenfall

Bei medizinischer Assistance

 

Der Versicherer während 7 Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag zur Verfügung

 

Telefon     +41 (0)22 939 22 96
 
E-Mail helpa7Grtd@9Avl01europ-assistanceZjIz4y.303y38ch
 

 

Im Schadenfall ohne medizinische Assistance

 

Der Versicherer ist erreichbar montags bis freitags von 8.30 bis 17.30 Uhr

 

Telefon     +41 (0)22 939 22 96
 
E-Mail claimsf5iH2H@rPsqvxeurop-assistanceBSbvjR.706sCdch
 
Online online-services-ch.eclaims.europ-assistance.com/
 
Post Europ Assistance,  Avenue Perdtemps 23, 1260 Nyon (Schweiz)

Direktinfos von Europ Assistance

Unsicher, ob dies der passende Reiseschutz für Sie ist?

 

Individuelle Anfrage über online Formular