Jährliche Reiseversicherungen von Europ Assistance
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Reisestornierung und Reiseabbruch
Die nachfolgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Irrtum bleibt vorbehalten. Massgebend für die Leistungserbringung im Schadenfall gelten einzig die Informationen und Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft.
Annullierung und Abbruch einer Reise
Leistungssummen pro Ereignis
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CHF 50'000 |
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CHF 100'000 |
Version COMFORT zusätzlich
Wenn die Reise nur unterbrochen und nicht annulliert werden muss, sind auch die Kosten der temporären Rückkehr versichert.
Versicherte Leistungen
Kosten für die Annullation der Reise, der Miete von Gegenständen, der Aktivitäten sowie der Kurse/Ausbildung am Zielort.
Versicherte Ereignisse
-
Unfall, Krankheit, Verschwinden oder Tod der versicherten Person
-
Unfall, schwere Krankheit, Verschwinden oder Tod eines Angehörigen
-
Unfall, Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der stellvertretenden Person am Arbeitsplatz
- Verlust des Arbeitsplatzes nach Buchung der Reise
- Aussergewöhnliche Umstände
- Einbruch oder schwerer Schaden am Wohnsitz der versicherten Person
- Diebstahl von Fahrkarten, Reisepass oder Kreditkarte kurz vor Reiseantritt
- Verpasste Anschlüsse infolge Unfall oder Panne des Privatfahrzeuges, des öffentlichen Verkehrs oder Taxi auf der Fahrt zum Abreiseort
- Plötzliche unvorhersehbare Aufforderung zur Bürgerpflicht (Marschbefehl, Einsatz spezialisiertes Personal für Katastrophensituationen, Zeugenaussage)
Zusätzliche Kosten für die Rückkehr
Versicherte Ereignisse
Wenn Sie aufgrund einer versicherten Annullierung nicht in der Lage sind, Ihre Reise zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt fortzusetzen.
Version COMFORT zusätzlich
Wenn Sie die Reise temporär wegen einem versicherten Ereignis unterbrechen müssen.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance organisiert und trägt die zusätzlichen Kosten für die Rückreise (per Bahn oder Linienflugzeug).
Leistungssummen pro Ereignis - Version ESSENTIAL
Abgesagte oder verspätete Abreise | CHF 2'000 pro Person |
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr | CHF 2'000 pro Person |
Leistungssummen pro Ereignis - Version COMFORT
Abgesagte oder verspätete Abreise | CHF 2'000 pro Person |
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr | CHF 2'000 pro Person |
Temporäre Rückkehr | CHF 2'000 pro Person |
Unvorhersehbare Ausgaben
Versicherte Ereignisse
Wenn Sie aufgrund einer versicherten Annullierung nicht in der Lage sind, Ihre Reise zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt fortzusetzen.
Version COMFORT zusätzlich
Wenn Sie die Reise temporär wegen einem versicherten Ereignis unterbrechen müssen.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance trägt die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport und Telefonkosten.
Leistungssummen pro Ereignis - Version ESSENTIAL
Abgesagte oder verspätete Abreise | CHF 2'000 pro Person |
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr | CHF 2'000 pro Person |
Leistungssummen pro Ereignis - Version COMFORT
Abgesagte oder verspätete Abreise | CHF 2'000 pro Person |
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr | CHF 2'000 pro Person |
Temporäre Rückkehr | CHF 2'000 pro Person |
Zusätzliche Kosten während der Reise
Versicherte Ereignisse
Europ Assistance gewährt Versicherungsschutz, wenn Sie aufgrund eines unten aufgeführten Ereignisses nicht in der Lage sind, Ihre Reise wie ursprünglich geplant fortzusetzen.
- Verpasste Anschlüsse um mehr als drei Stunden aufgrund einer Panne oder eines Verkehrsunfalls während einer Fahrt mit einem Taxi (oder einem selbständigen Chauffeurdienst) oder öffentlichen Verkehrsmittel
- Schäden an der Reiseunterkunft, die diese unbrauchbar machen
- Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von lebenswichtigen Medikamenten
- Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Reisedokumenten
Version COMFORT
Keine Mehrleistungen im Vergleich zu Version ESSENTIAL.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance trägt die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport und Telefonkosten. Zusätzlich übernimmt die Versicherung die Versandkosten von Medikamenten bis zu CHF 200 pro Ereignis, wenn diese am Zielort nicht verfügbar sind. Die Medikamentenkosten sind durch die versicherte Person zu tragen.
Leistungssumme
CHF 1'500 pro Ereignis
Medizinische Assistance
Suche und Rettung
Leistungssummen pro Ereignis
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CHF 50'000 pro Person |
|
unbegrenzt |
Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?
Keine.
Versicherte Ereignisse
Wenn die versicherte Person seine bereits begonnene Reise wegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen, Verschwinden oder Tod nicht fortsetzen kann.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance beteiligt sich an den Kosten der Such- und Rettungsaktionen bis zu den oben erwähnten Leistungssummen.
Wenn die versicherte Person offiziell als vermisst gemeldet wird, beteiligt sich die Versicherung an den Suchkosten, unabhängig vom Gesundheitszustand der versicherten Person.
Notfalltransport
Leistungssummen pro Ereignis
unbegrenzte Kostendeckung
Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?
Keine.
Versicherte Ereignisse
Wenn die versicherte Person auf seiner bereits begonnenen Reise stirbt oder wegen Unfall, Krankheit oder Schwangerschaftskomplikationen diese nicht fortsetzen kann. Eine medizinische Notfallbehandlung muss benötigt und von einem Arzt bestätigt werden.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance organisiert und übernimmt nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vor Ort den Notfalltransport in das nächstgelegene Spital, soweit möglich.
Versicherte Transportmittel:
- Krankenwagen
- Zug
- Linienflugzeug
- Sanitätsflugzeug (z.B. Rega)
Wenn die versicherte Person offiziell als vermisst gemeldet wird, beteiligt sich die Versicherung an den Suchkosten, unabhängig vom Gesundheitszustand der versicherten Person.
Arzt- und Spitalkosten (nur Version Comfort)
Leistungssumme pro Ereignis
|
keine Deckung |
|
CHF 250'000 |
Versicherte Ereignisse
Während einer Reise Unfall, Krankheit oder Schwangerschaftskomplikation, bei dem eine medizinische Notfallbehandlung angezeigt ist und von einem Arzt bestätigt wurde.
Versicherte Leistungen / Heilungskosten
Notfallmässige Spitalaufenthalte und notfallmässige ambulante Behandlungen die Lasten der versicherten Person gehen, bis zur vereinbarten maximalen Versicherungssumme pro Person und pro Jahr (CHF 250'000):
- Arzthonorare
- Verordnete Medikamente
- Verordnete Transporte
- Dringende zahnärztliche Behandlungen
- Spitalaufenthalte, wenn die versicherte Person als nicht transportfähig erklärt wird
- die Deckung der Spitalkosten endet am Tag, an dem Europ Assistance in der Lage ist, den Transport zu veranlassen
Leistungsvoraussetzungen
- Version Comfort
- Ergänzend (subsidiär) zu den gesetzlichen Sozialversicherungen
Leistungsausschlüsse
Eine vollständige Beschreibung und Auflistung entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB
- Kosten im Zusammenhang mit einer Behandlung, aufgrund einer Diagnose, die vor der Abreise bestand und deren Behandlung geplant oder eingeleitet wurde
- Behandlung von Zahn- und Kiefererkrankungen, mit Ausnahme von dringenden zahnärztlichen Behandlungen
- Schwangerschaft: Routine-Behandlungen und -Kontrollen und alle Kosten ab der 28. Schwangerschaftswoche
- Brillen und Kontaktlinsen
- Rehabilitation, Physiotherapie, Chiropraktik
- Impfstoffe und Impfkosten
- Gesundheits-Checks und Kontrolluntersuchungen
Rückführung der versicherten Person
Leistungssummen pro Ereignis
unbegrenzte Kostendeckung
Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?
Keine.
Versicherte Ereignisse
Wenn die versicherte Person auf seiner bereits begonnenen Reise wegen Unfall, Krankheit oder Schwangerschaftskomplikationen diese nicht fortsetzen kann, aber keine medizinische Notfallbehandlung benötigt.
Versicherte Leistungen
Sobald die Ärzte von Europ Assistance entscheiden, dass der Gesundheitszustand der versicherten Person es erlaubt, ohne ärztliche Aufsicht zu reisen, übernimmt und organisiert die Versicherung die Rückreise an den Wohnsitz.
Dieser Transport kann nur mit vorheriger Zustimmung der Ärzte des Versicherers und nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vor Ort durchgeführt werden. Selbst durchgeführte Rücktransporte sind nicht versichert.
Versicherte Transportmittel:
- Zug
- Linienflugzeug
Allein das medizinische Interesse der verletzten oder erkrankten versicherten Person und die Einhaltung der geltenden Gesundheitsbestimmungen entscheiden über die Durchführbarkeit des Transportes, die Wahl des Transportmittels und des eventuellen Spitalortes.
Beispiel
Sie erkranken in Hamburg, benötigen aber keine Arztbehandlung und rufen die Europ Assistance an. Der Arzt von Europ Assistance ist aufgrund des Gesprächs mit OIhnen einverstanden, dass Sie zwar keine notfallmässige Behandlung vor Ort benötigen, aber trotzdem die Reise abbrechen müssen und sofort heimreisen sollten. Die Versicherung bezahlt das Zugticket oder den Linienflug.
Rückführung der sterblichen Überreste
Leistungssummen pro Ereignis
Rücktransport |
unbegrenzt versichert |
Sarg- und Bestattungskosten | CHF 2'000 |
Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?
Keine.
Versichertes Ereignis und Leistung
Wenn die versicherte Person während einer Reise stirbt, organisiert und bezahlt die Versicherung den Transport bis zum Bestattungsort im Wohnsitzland.
Unvorhersehbare Ausgaben
Versicherte Ereignisse
Vorzeitige Beendigung einer Reise wegen Unfall, Krankheit oder Schwangerschaftkomplikationen der versicherten Person.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance trägt die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Transport.
Leistungssummen pro Ereignis - Version ESSENTIAL
Versicherte Person | CHF 2'000 pro Person |
Begleitperson | CHF 1'000 pro Person |
Leistungssummen pro Ereignis - Version COMFORT
Versicherte Person | CHF 3'000 pro Person |
Begleitperson | CHF 1'000 pro Person |
Einschränkung
Im Kapital "Reisestornierung und Reiseabbruch" sind auch unvorhersehbare Ausgaben versichert. Die Leistungssummen werden also kumuliert.
Ersatzreise (nur Version COMFORT)
Versicherte Ereignisse
Wenn die versicherte Person aus versicherten medizinischen Gründen rückgeführt wird.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance entschädigt die rückgeführten versicherten Personen für den nichtbenutzten Anteil bis zur Höhe des Arrangementpreises oder des vor der Abreise gebuchten und bezahlten Reisepreises.
Leistungssumme pro Ereignis
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keine Deckung |
|
Arrangementpreis |
Assistance für Minderjährige
Leistungssummen pro Ereignis
unbegrenzte Kostendeckung
Unterschiede Versionen ESSENTIAL und COMFORT?
Keine.
Versicherte Ereignisse
Wenn die Reise wegen Unfall, Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der versicherten Person nicht fortgesetzt werden kann und eine Betreuung für minderjährige Mitreisende erforderlich ist.
Versicherte Leistungen
Unvorhersehbare Kosten für die Assistance und Reisebegleitung, damit minderjährige Personen nach Hause reisen können.
Besuchskosten
Versicherte Ereignisse
Wenn die versicherte Person auf einer Reise wegen Krankheit oder Unfall ans Bett gebunden ist (immobilisiert im Spital oder Hotel) und die Ärzte vor Ort keinen Transport zum Wohnsitz empfehlen. Die versicherte Person bestimmt die nicht begleitende Person, die sie besuchen kann.
Dauer der Bettlägerigkeit, damit Leistung erbracht wird
Erwachsene Person | 10 Tage |
Minderjährige Person | 5 Tage |
Versicherte Leistungen
Unvorhersehbare Kosten für Transport, Unterkunft und Verpflegung der besuchenden, nicht mitreisenden Person.
Leistungssumme pro Ereignis
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CHF 3'000 |
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CHF 4'000 |
Gepäckversicherung - nur Version COMFORT
Gepäckverspätung
Versicherte Ereignisse
Wenn das Gepäck 4 Stunden oder später nach Ankunft der versicherten Person am Reiseziel eintrifft.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance erstattet die Kosten, die durch den Kauf von Kleidung und unentbehrlichen Hygieneartikeln entstehen.
Leistungssumme pro Ereignis
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keine Deckung |
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CHF 1'000 pro Person |
Gepäckverlust oder Beschädigung
Versicherte Ereignisse
Beschädigung, Verlust, Raub, Zerstörung oder Diebstahl von Gepäck. Ebenfalls versichert sind die Kosten um einen Schaden im Rahmen eines versicherten Ereignisses zu mindern.
Versicherte Leistungen
Ersatz oder Reparaturkosten bis zum Ersatzwert.
Leistungssumme pro Ereignis
|
keine Deckung |
|
CHF 5'000 pro Versicherungsperiode |
Selbstbehalt | CHF 200 |
Genial einfach - Pauschalsystem ohne Kaufbelege
Abweichend von der Verpflichtung, Kaufbelege für versicherte Gegenstände einzureichen, gewährt der Versicherer die Möglichkeit, das Pauschalsystem in Anspruch zu nehmen.
Dieses erfordert keine Kaufbelege, wendet keinen Selbsbehalt an und entschädigt einfach bis zu einem Höchstbetrag von CHF 500 pro Ereignis.
Versicherte Gegenstände
Persönliche Gegenstände, die die versicherte Person auf seine Reise mitgenommen hat oder die sie einem öffentlichen Transportunternehmen anvertraut hat.
Nicht versicherte Gegenstände
- Gegenstände, die Bestandteil eines Beförderungsvertrags sind
(zum Beispiel, wenn Sie ein Postpaket an eine Freundin in Helsinki schicken) - Schmuck und alle Arten von Accessoires
- Armbanduhren
- Parfums
- Kosmetika
- Pelze
- Kunst- oder Sammlerobjekte
- Musikinstrumente
- alkoholische Getränke
- Tabakwaren
- verderbliche Lebensmittel
- Waffen
- Bargeld, Fahrkarten, Abonnements, Kreditkarten, Wertpapiere, Sparbücher und Edelmetalle
- Alle Arten von Software
- Gegenstände, die sich auf ihren eigenen Radachsen fortbewegen
- Fluggeräte inklusive Zubehör
Hund und Katze - nur Version COMFORT
Annullationskosten
Leistungssumme pro Ereignis
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keine Deckung |
|
Arrangementpreis |
Versicherte Ereignisse
Wenn Sie oder eine versicherte Begleitperson wegen einem nachfolgend genannten Ereignis nicht in der Lage sind, Ihre Reise wie geplant anzutreten oder die Reise nicht wie ursprünglich geplant fortsetzen können:
- Unfall, Krankheit oder Tod des Haustiers
- Verschwinden (Verlust) des Hundes
- Verschwinden (Verlust) der Hauskatze, falls die Abwesenheit mehr als 48 Stunden beträgt
- Unfall, Krankheit, Verschwinden oder Tod der Person, die für die Betreuung des Haustiers beauftragt war
Versicherte Leistungen
Europ Assistance erstattet die tatsächlichen Kosten für die Stornierung der Reise, Miete von Gegenständen, der Aktivitäten sowie Kurse und Ausbildung am Zielort.
Versicherte Haustiere
Hund und Katze
Unvorhersehbare Ausgaben
Versicherte Ereignisse
Wenn Sie aufgrund einer versicherten Annullierung nicht in der Lage sind, Ihre Reise zum ursprünglichen geplanten Zeitpunkt antreten können oder vorzeitig oder verspätet zurückkehren müssen.
Versicherte Leistungen
Europ Assistance trägt die unvorhersehbaren Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Transport und Telefonkosten.
Leistungssummen pro Ereignis
Abgesagte oder verspätete Abreise | CHF 500 pro Ereignis |
Vorzeitige oder verspätete Rückkehr | CHF 500 pro Ereignis |
Ausschlüsse
Zusätzlich zu den allgemeinen gelten folgende besondere Ausschlüsse:
- Unfall und Krankheit, der/die nicht von einem Tierarzt festgestellt wurde und der/die keine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert
- Die Anwesenheit von Ihnen oder der Begleitperson am Wohnsitz ist für das Haustier nicht zwingend erforderlich
Concierge-Service - mehr als nur James für Version COMFORT
Wann steht der Concierge-Service wem zur Verfügung?
Rund um die Uhr, während 7 Tagen in der Woche, steht der Concierge-Service Kunden der Produkteversion COMFORT zur Verfügung.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
Mit dem Concierge-Service haben Sie mehr als nur James zur Seite, mehr als bedienen, einschenken und Small Talks:
Sie stellen eine Anfrage und Europ Assistance bemüht sich ohne Ergebnisverpflichtung, Ihre Anfrage direkt oder über einen seiner Dienstleister und Geschäftspartner zu beantworten.
Leistungen
Die Concierge-Dienste werden in Zusammenhang mit folgenden Themen angeboten:
- Reisen
- Gastronomie
- Billettverkauf
- Shopping
- Kinderbetreuung
- Alltagsleben
- Wellness
- Veranstaltungen
Zahlungsbedingungen
-
Der Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden des Concierge-Services sind für die Inhaber der jährlichen Reiseversicherung COMFORT kostenlos
-
Die Kosten und Gebühren für die gebuchten Produkte und Dienstleistungen werden vom Leistungsempfänger direkt dem Leistungserbringer bezahlt
Folgende Anträge auf Concierge-Dienste werden verweigert
Anträge, die
- gegen den Schweizer Rechtsrahmen oder ethische und moralische Normen verstossen
- ausschliesslich auf Preisnachlässen abzielen
- Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Personen oder in bestimmten Ländern unterliegen
- gegen das geltende Recht im Erfüllungsland verstossen
Wenn die Bearbeitung eines Antrags mehr als zwei Stunden erfordert, behält sich Europ Assistance das Recht vor, den Antrag in diesem Zustand zu schliessen und den Leistungsempfänger über den Bearbeitungsstand zu informieren.
Europ Assistance behält sich das Recht vor, Anträge, die sie als unangemessen erachtet, ohne Begründung abzulehnen.
Serviceline - Europ Assistance an Ihrer Seite
Kontaktdaten Serviceline
Rund um die Uhr, während 7 Tagen in der Woche, steht Ihnen die Serviceline der Europ Assistance zur Verfügung.
Telefon |
+41 (0)22 939 22 37 |
help @ europ-assistance .ch |
Reisevorbereitung - Info-Line und Travel Care
Die Info-Line dient als Kontaktstelle für alle Auskünfte in Bezug auf das Reiseziel des Versicherten.
Die Auskünfte basieren auf den vom EDA bereitgestellten Informationen,
- Auskünfte über die Sicherheitslage im Ausland
- die Kontaktdaten der zuständigen Vertretungen in der Schweiz für Visumanträge
- die Bestimmungen zur Aufenthaltsdauer
- die Empfehlungen, die vor jeder Reise zu beachten sind
Assistance während der Reise
Verlust / Diebstahl von Dokumenten und Mobiltelefonen
Im Falle des Verlusts von
- Reisedokumenten
- Ausweispapieren
- Schecks
- Kreditkarten
- Fahrkarten
- Telefongeräten (zum Beispiel Mobile-Phones)
setzt der Versicherer den Versicherten mit dem zuständigen Lieferanten, Aussteller oder Anbieter in Verbindung.
Übermittlung von dringenden Nachrichten
Im Falle eines Notfalls oder Spitalaufenthaltes der versicherten Person übermittelt Europ Assistance auf Wunsch und mit der Zustimmung des Versicherten dringende Nachrichten an seine Familienangehörigen oder eine benannte Person.
Unvorhersehbares Ereignis am Wohnsitz während der Reise
Im Falle einer Not- oder Gefahrensituation, zum Beispiel
- Einbruch
- nicht versorgtes Haustier
- offen gelassene Türe
- Brand
- Wasserschaden
am Wohnsitz der versicherten Person während ihrer Reise, kann Europ Assistance kontaktiert werden, um eine Assistance am Wohnsitz zu veranlassen.
Die Kosten für die Abwendung der Gefahr oder der Notlage gehen jedoch zu Lasten der versicherten Person.
Medizinische Assistance während der Reise
Erste Gesundheitsberatung / Beratung in Priorität
Die medizinischen Spezialisten der Serviceline besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte der Behandlung.
Zweite medizinische Meinung
Das Team der Serviceline organisiert entweder einen direkten Termin mit einem Spezialisten oder, wenn die Dokumente ausführlich genug sind, eine zweite Sichtung der Dokumente und eine Beurteilung durch einen Spezialisten.
Im Falle einer zweiten Prüfung können die 15 Werktage nicht eingehalten werden. Daher wird nach bestmöglichem Bemühen («best effort») verfahren.
Psychologische Betreuung
Im Falle
- eines Unfalls
- eines Überfalls oder eines versuchten Überfalls
- des Todes eines Familienmitglieds
- eines Attentats
- einer Naturkatastrophe
die während der Reise zu einem psychologischen Trauma führt, stellt Europ Assistance einen psychologischen Beratungsdienst zur Verfügung, der es Ihnen ermöglicht, bis zu 7 Tage nach der Reise telefonisch mit klinischen Psychologen Kontakt aufzunehmen.
Informationen direkt von Europ Assistance
Jahresprämie Europ Assistance
Für Eta-Glob Versicherungskunden
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ESSENTIAL | Einzelperson |
CHF 114.00 |
Familie |
CHF 180.50 |
|
COMFORT | Einzelperson |
CHF 152.00 |
Familie |
CHF 228.00 |
Für Inhaber Rettungskarte
ETA-GLOB CARD 144
10 % Rabatt, PromoCode c144
ESSENTIAL | Einzelperson |
CHF 108.00 |
Familie |
CHF 171.00 |
|
COMFORT | Einzelperson |
CHF 144.00 |
Familie |
CHF 216.00 |
Rettungskarte Eta-Glob CARD 144? Das muss ich sehen!
FAQ - wichtige Informationen
Versicherungsgesellschaft
Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG, 1260 Nyon (Schweiz)
UID CHE-101.333.746 - untersteht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA
Wohnsitz der versicherten Person
Die versicherten Personen müssen zum Zeitpunkt des Eintretens eines versicherten Ereignisses in der Schweiz wohnhaft sein. Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein und allen anderen Ländern können leider nicht mit diesem Produkt versichert werden.
Beginn, Dauer und Ende einer Police
Abschluss bis 1 Tag vor der Abreise möglich. Der Schutz dauert bis Kündigung, mindestens jedoch 1 Jahr.
Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung oder der Buchung der Reise bereits eingetreten oder bekannt waren, oder im Falle einer Krankheit, die bei einer ärztlichen Untersuchung hätte diagnostiziert werden können, sind nicht versichert.
Beginn, Dauer und Ende einer versicherten Reise
Eine versicherte Reise dauert maximal 365 Tage.
Sie beginnt, sobald die versicherte Person ihren Wohnsitz verlässt und schliesst mindestens eine Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes oder eine Hin- und Rückfahrt von mit mindestens einer Entfernung von 30 km vom Wohnsitz ein.
Die Reise endet mit der Rückkehr zum Wohnsitz.
Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Nicht versichert sind Reisen in Länder und Regionen, von denen zum Zeitpunkt der Reisebuchung oder der Abreise das EDA abrät.
Die Versicherung erbringt keine Deckungen, Zahlungen, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, wenn sie dadurch gegen Sanktionen, Verbote oder Einschränkungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs oder der Schweiz verstossen würde.
Definitionen "Familie" und "Kind"
Versichert sind bei Abschluss einer Familienversicherung
- der Versicherungsnehmer
- die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt lebenden Personen
- seine Kinder, die nicht mit ihm im selben Haushalt leben, jünger als 26 jährig und nicht erwerbstätig sind
- die minderjährigen Kinder, die ihm während der Reise anvertraut wurden, wenn deren Eltern nicht an der Reise teilnehmen
Definition "Kind":
Person, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht erwerbstätig ist (Lehrlinge und Studierende gelten als Nicht-Erwerbstätige).
Erklärungen
-
Alle Personen des selben Haushalts sind mit der Familienversicherung geschützt, ungeachtet des Alters und ungeachtet des Verwandtschaftsverhältnisses
- Somit ist ein Kind mit der Familienpolice versichert, solange es im elterlichen Haushalt lebt. Ungeachtet seines Alters und ungeachtet ob es erwerbstätig ist oder nicht
- Auch eine betagte Person, zum Beispiel die Grossmutter, die im selben Haushalt wie die versicherte Familie lebt, kann mit der Familienversicherung versichert werden
- Lebt ein Kind ausserhalb des elterlichen Haushalts und ist nicht erwerbstätig, ist es noch genau bis am Tag vor dem 26. Geburtstag mit der Jahres-Reiseversicherung Typ "Familie" versichert
-
Neuabschluss
- Wird als Versicherungsbeginn der Tag des 25. Geburtstages oder früher gewählt, dann kann ein Kind noch mit der Familie versichert werden
- Wird als Versicherungsbeginn der Tag des 25. Geburtstages oder früher gewählt, dann kann ein Kind noch mit der Familie versichert werden
-
Verlängerung einer bestehenden Police
-
Steht auf dem Vertrag als Verlängerungsdatum der 25. Geburtstag oder früher, dann kann das ausserhalb des Haushaltes lebende und nicht erwerbstätige Kind mit der Familie versichert werden
-
Steht auf dem Vertrag als Verlängerungsdatum der 25. Geburtstag oder früher, dann kann das ausserhalb des Haushaltes lebende und nicht erwerbstätige Kind mit der Familie versichert werden
- Somit ist ein Kind mit der Familienpolice versichert, solange es im elterlichen Haushalt lebt. Ungeachtet seines Alters und ungeachtet ob es erwerbstätig ist oder nicht
Beispiele
- Eine Familie hat eine behinderte und nicht erwerbstätige Tochter
- Mit 24 jährig lebt sie im Haushalt der Familie und ist somit mit der Familienversicherung geschützt
- Mit 25 jährig lebt sie in einem Heim und bleibt nicht erwerbstätig: Somit kann sie weiterhin mit der Familienpolice versichert werden
- Ab dem 26. Geburtstag muss für sie eine eigene Reiseversicherung gelöst werden, sie ist mit der Familienpolice nicht mehr geschützt
- Ein betagter Vater lebt zusammen mit seinem Sohn und dessen Familie im selben Haushalt. Er ist mit der Familienversicherung geschützt
- Eine junge Frau ist 27 jährig, hat die Papiere bei der Mutter in Lausanne, studiert in Basel und hat da eine kleine Studentenwohnung, gilt somit als Wochenend-Aufenthalter in Lausanne
- Sie ist mit der Familienversicherung der Mutter versichert, da sie offiziell im Haushalt der Mutter lebt
- Die junge Frau ist nun 28 jährig, verändert am Wohnsitz nichts, arbeitet aber in Basel als Praktikantin: Sie bleibt weiterhin mit der Familienversicherung geschützt
- Mit 30 jährig ist das Praktikum abgeschlossen und sie ist wieder Studentin, die Papiere bleiben bei der Mutter: Sie bleibt weiterhin über die Familienpolice der Mutter versichert
- Mit 31 bleibt sie Studentin und verlegt den Wohnsitz und die Papiere nach Basel: Nun lebt sie nicht mehr im elterlichen Haushalt und ist über 25 jährig -> sie ist nun nicht mehr mit der Familienpolice versichert
- Familie Müller ist versichert mit einer Familienpolice. Sie bucht zusammen mit einer Freundin und ihrem kleinen Sohn eine Ferienreise
- Die Freundin und ihr Sohn sind nicht mit der Familienpolice der Familie Müller versichert
- Die Freundin überlegt es sich anders und bucht für sich eine eigene Reise an eine andere Destination, der Sohn reist aber mit Familie Müller zusammen in die Ferien: Somit ist er mit der Familie Müller versichert, seine Mutter jedoch nicht
2023 bedeutet dies (vereinfacht dargestellt):
Jahr- gang |
Vers. Beginn |
In Familie versichert? |
1996 |
2023 | nein |
1997 | 2023 | teilweise, nur bis am Tag vor dem 26. Geburtstag |
1998 | 2023 | ja |
1999 | 2023 | ja |
Downloads
Allgemeine Ausschlüsse
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, bitte beachten Sie sämtliche Leistungen und Einschränkungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB
- Bei Versicherungsabschluss oder bei Buchung einer Reise bestehende oder vorhersehbare oder offensichtliche Ereignisse
- Erkrankungen oder Verletzungen, die nicht sofort nach Auftreten von einem Arzt festgestellt und attestiert werden
- Chronische und psychische Erkrankungen sind nur versichert, wenn es sich um eine akute, plötzliche und unvorhersehbare Verschlechterung handelt und wenn ein Arzt bescheinigt, dass die versicherte Person vorher reisefähig war oder normalerweise reisefähig ist
- Teilnahme an Wettbewerben oder Trainings an offiziellen Wettkämpfen eines Sportverbandes sowie Training dazu, wenn es beruflich oder unter einem bezahlten Vertrag erfolgt
- Misssachtung von Fahr- und Navigationsregeln
- Stornierung durch den Veranstalter
- Grounding einer Fluggesellschaft
- Ereignisse in einem Land oder einer Region, für das zum Zeitpunkt der Buchung oder der Abreise vom EDA eine Reisewarnung veröffentlicht ist
Notruf und Kontakt im Schadenfall
Bei medizinischer Assistance
Der Versicherer während 7 Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag zur Verfügung
Telefon | +41 (0)22 939 22 96 |
help @ europ-assistance .ch |
Im Schadenfall ohne medizinische Assistance
Der Versicherer ist erreichbar montags bis freitags von 8.30 bis 17.30 Uhr
Telefon | +41 (0)22 939 22 96 |
claims @ europ-assistance .ch |
|
Online |
online-services-ch.eclaims.europ-assistance.com/ |
Post | Europ Assistance, Avenue Perdtemps 23, 1260 Nyon (Schweiz) |